In einem kurzen telefonischen Kontakt klären wir zunächst Ihr Anliegen und ich kann Ihre ersten Fragen beantworten. Wenn ich Ihnen zeitlich und inhaltlich ein Angebot machen kann, vereinbaren wir einen Termin zum Erstgespräch.
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir finden heraus, wie ich mit meiner Arbeitsweise für Sie und Ihr individuelles Anliegen hilfreich sein kann. Außerdem informiere ich Sie über das Prozedere zur Antragstellung bei Ihrer Versicherung oder die zu erwartenden Kosten für Selbstzahlerleistungen.
Im Fall einer Psychotherapie haben Sie in bis zu 5 Probesitzungen (Probatorik) die Gelegenheit, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen und ihr Anliegen zu konkretisieren. Wir treffen gemeinsam die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Therapie durchgeführt werden soll und wir bereiten gemeinsam den Antrag zur Kostenübernahme vor.
Für Selbstzahler entfällt die Antragstellung, so dass die Psychotherapie bzw. Beratung ohne Wartezeit beginnen kann.
Die Sitzungen haben eine Dauer von 50 Minuten. Deren Anzahl und Frequenz richten sich nach dem individuellen Bedarf, den Behandlungszielen und den Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers.
Kosten
Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung von den Privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Die Verträge sind jedoch sehr unterschiedlich gestaltet, so dass Sie sich vorab bei ihrer Versicherung erkundigen sollten, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Von Ihrer privaten Versicherung oder der Beihilfe erhalten Sie die nötigen Formulare zur Beantragung der Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bundespolizei / Heilfürsorge
Angehörige der Bundespolizei können sich zur Behandlung direkt an eine Privatpraxis wenden und müssen nicht mehr auf einen freien Therapieplatz bei einer Praxis mit Kassenzulassung warten. Die Abrechnung erfolgt durch mich direkt über die Heilfürsorgestelle der Bundespolizei, so dass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Bundeswehr / Heilfürsorge
Für Soldatinnen und Soldaten ist die Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis möglich. Sie benötigen dafür zum ersten Termin den von Ihrem Truppenarzt unterschriebenen Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)". Die Abrechnung erfolgt durch mich direkt mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall ist kein Antragsverfahren nötig und die Wartezeit bis zum Beginn der Therapie entfällt. Zudem erhält ihre Krankenkasse keine Mitteilung über die Durchführung einer Psychotherapie. Die Abrechnung richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Höhe, der in etwa zu erwartenden Kosten, werde ich mit Ihnen im Erstgespräch besprechen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlung in einer Privatpraxis nur in Ausnahmefällen. Wenn Sie zeitnah keinen Termin in einer Praxis mit Kassenzulassung erhalten, können sie im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens bei Ihrer Krankenkasse die Übernahme der Behandlungskosten in einer Privatpraxis beantragen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, finden Sie hier beschrieben.